Unser Büro greift auf über 28 Jahre Berufserfahrung zurück. Somit sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Ihre Projekte.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übernehmen im Auftrag des Bundeslandes hoheitliche Aufgaben. Grenzstreitigkeiten und Grundstücksteilungen gehören somit zu Ihrem Alltag.
Durch die lange Ausbildung, beginnend mit dem Studium bis hin zum zweiten Staatsexamen, sind ÖbVI bestens geeignet Ihre Wünsche und die rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Überzeugen Sie sich selbst!
Was kostet ein Neubau? Diese Frage wird häufig gestellt. Wir können Ihnen zwar keine präzise Antwort geben, aber wir können Ihnen präzise sagen, wo Ihr Neubau stehen wird und welche exakte Größe Ihr neues Grundstück hat. Wir begleiten Ihr Projekt von Baubeginn bis Fertigstellung. Von der Neubildung eines Flurstückes (Katastervermessung) über die Absteckung Ihres Neubaus (Ingenieursvermessung), bis zur Gebäudeschlussvermessung können wir Sie qualifiziert beraten.
Katastervermessung ist ein weitläufiger Begriff, der eine Vielzahl von Aufgaben im hoheitlichen Vermessungswesen beschreibt. Dieses ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgesetzt. Als zugelassener ÖbVI obliegt uns die Vermessungshoheit in Hamburg. Hier dürfen wir Grenzherstellungen, Zerlegungen mit Abmarkung, Zerlegungen ohne Abmarkung und Verschmelzungen von Grundstücken durchführen.
Die meisten Bauvorhaben erfordern den Einsatz von Vermessungsarbeiten. Durch unser Expertenwissen und dem Einsatz modernster Technik können wir Daten hochpräzise erfassen und problemorientierte Lösungen anbieten. Dazu gehören Lagepläne, Absteckungen, 3D-Vermessungen, Fassadenvermessungen u.v.m.
Durch den Einsatz von UAV (Unmanned Aerial Vehicel), auch Drohne genannt, können hochpräzise Bilder aufgenommen und durch spätere Ausgleichung zusammengesetzt werden. Es entsteht ein Orthophoto. Orthophotos ermöglichen eine fast lückenlose Dokumentation und können die Grundlage für weitere planerische Großprojekte bilden. Neben den Bilddaten werden auch 3D-Daten gewonnen, die durch eine Punktwolke die Oberfläche zentimetergenau widerspiegelt.
Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die jeder Eigentümer einer Immobilie bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen muss, ist die genaue Ermittlung der Gebäudefläche (Wohnfläche und Nutzfläche) wichtig. Wir bestimmen Ihre Flächen nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung WoFIV) oder nach der gif-Mietflächen-Richtlinie für gewerblichen Raum (MFG) und erstellen Ihnen professionelle Grundrisse.
Unser Büro greift auf über 28 Jahre Berufserfahrung zurück. Diese Erfahrung erlaubt uns, Sie bei Ihrem Projekt sicher und zuverlässig zu unterstützen.
Als Ausbildungsbetrieb bleiben wir stets am Zahn der Zeit. Mit modernsten Technologien sind wir in der Lage, ihnen jederzeit bestens zur Seite zu stehen.
Ihre Zufriedenheit ist uns ein herzensanliegen. Wir begleiten Ihr Projekt mit höchster Präzision von Baubeginn bis Fertigstellung.
Arne Peitz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Andreas Böge
Diplomingenieur
Außendienst
Leslie Peitz
Bachelor of Science Geomatik
3D-Datenerfassung & Auswertung
Lasse Zeh
Bachelor of Science
Studentischer Mitarbeiter
Noel Mackensen
Bachelor of Science
Studentischer Mitarbeiter
Momme Juhl
Auszubildender im 1. Jahr
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